Was kostet die anwaltliche Beratung?

Erstberatung

Die Kosten einer Erstberatung belaufen sich auf 190 EUR zzgl. MwSt.

Gesetzliche Regelung – Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Das Anwaltshonorar berechnet sich nach dem RVG in Zivilsachen in der Regel aus zwei Faktoren: dem Gegenstandswert und dem Umfang der Tätigkeit.

Der Gegenstandswert entspricht im Normalfall dem objektiven Geldwert oder wirtschaftlichem Interesse des Mandanten. Wenn Schadensersatz verlangt wird entspricht der Gegenstandswert regelmäßig der Höhe des verlangten Geldbetrages. Wenn der Rücktritt vom Kaufvertrag durchgesetzt werden soll, dem Wert der gekauften Sache.

Daher lassen sich im Normalfall bereits zu Beginn der Beratung die Kosten genau kalkulieren.

 

Beispiel 1: Immobilienkauf (Kaufpreis: 1.500.000 EUR)

Kosten für außergerichtliche Tätigkeit: 11.242,64 EUR inkl. MwSt.

Kosten für außergerichtlich Tätigkeit und erstinstanzlichem Gerichtsverfahren: 27.231,72 EUR inkl. MwSt.

 

Beispiel 2: Rückabwicklung Fahrzeugkauf (Kaufpreis: 29.999 EUR )

Kosten für außergerichtliche Tätigkeit: 1.590,91 EUR inkl. MwSt.

Kosten für außergerichtlich Tätigkeit und erstinstanzlichem Gerichtsverfahren: 3.844,83 EUR inkl. MwSt.
 

Honorarvereinbarung

Jenseits der Vorschriften des RVG besteht die Möglichkeit auf Basis einer Honorarvereinbarung tätig zu werden. Dies erfolgt insbesondere bei Dauermandanten, der Beratung zum operativen Geschäft oder Verfahren mit hoher Komplexität, geringem Streitwert und einem ideellen Interesse. In diesem Fall werden die Beratungsstunden mit einem festen Stundensatz vorher vereinbart und nach tatsächlich angefallen Arbeitsaufwand abgerechnet.

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